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Gebäudeenergiegesetz: Besserstellung von Biomethan

Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das die bisherige Energie-Einsparverordnung und das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz zusammenfasst. Dadurch soll es künftig bessere Perspektiven für Biomethan im Wärmemarkt geben.

Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das die bisherige Energie-Einsparverordnung und das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz zusammenfasst. Dadurch soll es künftig bessere Perspektiven für Biomethan im Wärmemarkt geben. So ist es in Zukunft möglich die Nutzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien auch mit Biomethan, Biogas oder bio-LNG zu erfüllen, vorausgesetzt der Energiebedarf für Wärme und Kälte wird zu 50 % mit Biomethan gedeckt. Auch die Primärenergiefaktoren, die aufzeigen welche Primärenergie aufzuwenden ist, um eine bestimmte Endenergiemenge bereitzustellen, wurden geändert, sodass zwischen Energieträgern besser verglichen werden kann. Durch die Korrektur nach unten, ist Biomethan nicht mehr fossile Energieträgern gleichgesetzt. So gilt der Faktor 0,5 statt 0,6 beim Einsatz von Biomethan in einer KWK-Anlage, ein Wert von 0,7 statt 1,1 beim Einsatz in einem Brennwertkessel und ein Wert von 0,3 statt 0,5 bei gebäudenah erzeugtem Biomethan. Damit bietet sich für die Biomethanbranche eine wirtschaftliche Perspektive im Gebäudebereich.

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