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Bundesverband Bioenergie äußert sich zu RED III Plänen

Die EU-Kommission plant zum Erreichen der schärferen Klimaschutzziele eine Überarbeitung der RED II.

Die EU-Kommission plant zum Erreichen der schärferen Klimaschutzziele, zusammen mit dem „Fit for 55“-Paket auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zu überarbeiten. Aus Sicht des Bundesverbandes Bioenergie (BBE) müssten die Vorschläge zur RED III neuen Schwung für die Bioenergie bringen. Gerade im Wärme- und Verkehrsbereich führe an der Bioenergie aus regionaler Herkunft kaum eine Lösung vorbei. Besonders kritisch sieht der BBE, dass mit der Überarbeitung der RED II eine rückwirkende Treibhausgasminderungspflicht droht. Damit würde der Vertrauens- und Investitionsschutz unterlaufen. Dies würde besonders den Fortbestand für Biogasanlagen gefährden und zusätzlichen Aufwand und Kosten für die landwirtschaftlichen Biogasanlagen, aber auch Holzenergieanlagen verursachen. Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie der EU und die Orientierung an der Umweltwirkung stößt beim BBE insgesamt auf ein positives Echo, wenngleich die Einbeziehung von Bioenergie scharf kritisiert wird.

Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie der EU und die Orientierung an der Umweltwirkung stößt beim BBE insgesamt auf ein positives Echo, wenngleich die Einbeziehung von Bioenergie scharf kritisiert wird. „Wer den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger will, muss dafür sorgen, dass erneuerbare Energien so günstig wie möglich am Markt angeboten werden können. Die Pläne in der Energiesteuerrichtlinie für Mindeststeuersätze auf Bioenergie sind ein Beispiel dafür, wie die EU-Kommission ihre eigenen Klima- und Energieziele ausbremst und ein inkohärentes Paket abliefert. Wir fordern, dass für Bioenergie selbstverständlich ein Nullsteuersatz gewährt werden muss“, so BBE-Vorstand Bernd Heinrich.

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