MELDUNG

Biogasanlagen: Flexdeckel erreicht

Laut Bundesnetzagentur (BNetzA) ist das Fördervolumen für den Erhalt der Flexibilitätsprämie bei Biogas ausgeschöpft. Das bremst die Branche aus.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Sobald der Deckel von 1.000 Megawatt an zusätzlich installierter Leistung überstiegen und dies der Bundesnetzagentur gemeldet wurde, beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist können keine weiteren Anlagen mehr die Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen in Anspruch nehmen.

Damit entfällt für Betreiber von Biogasanlagen nach der Übergangsfrist der wirtschaftliche Anreiz, auf eine flexible Fahrweise umzustellen. Der Fachverband Biogas ist überzeugt, dass damit die Biogasbranche in ihren Bemühungen ausgebremst wird, die Anlagen weiter auf die Bereitstellung von wichtigen Systemdienstleistungen als Partner der fluktuierenden Erneuerbaren Energien auszurichten.

Die zusätzlich installierte Leistung wurde seit dem 1. August 2014 zunächst im Anlagenregister erfasst. Hierbei wurden bis zum 31. Januar 2019 insgesamt 920 Megawatt gemeldet. Seither wurde das Anlagenregister durch das Marktstammdatenregister abgelöst und es wurden bis Ende Juli 2019 weitere 108 Megawatt gemeldet. Somit wurden die 1.000 Megawatt insgesamt überschritten.

Betreiber von Biomasseanlagen haben nun bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt hat, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.

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