MELDUNG

Änderungen des Bundestags im KWKG und EEG

Das verschärfte Klimaschutzgesetz wurde verabschiedet und neue energierechtliche Vorschriften beschlossen.

In der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Bundestag ein Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet und dabei eine Reihe energierechtliche Vorschriften beschlossen, darunter auch Änderungen im KWKG und EEG.

Für Biomethan finden sich im EEG folgende Neuerungen: Bisher fossil betriebene Anlagen können auf Biomethan mithilfe der Stilllegungsnachweisregelung des EEG 2017 noch bis 31. Dezember 2022 umgestellt werden. Ab 2022 findet die Biomethanausschreibung am 1. Oktober statt und nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Dezember. Außerdem reicht für den Gebotstermin der Biomethanausschreibung 2021 der Nachweis der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme, statt drei Wochen vor Gebotsfrist.

„Wir freuen uns sehr, dass mit der gestrigen Beschlussrunde endlich etwas Ruhe in die Gesetzeslage zur KWK einkehren kann und dass unsere Bemühungen im Dialog mit dem BMWi und auf der bundespolitischen Ebene, insbesondere zur Korrektur der Übergangsfrist und für die Regelungen zum Biomethan, erfolgreich Eingang fanden“ so B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl in einer ersten Zusammenfassung.

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