MELDUNG

THG-Quote im Verkehr steigt auf 25 % im Jahr 2030

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote beschlossen.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Weitentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote beschlossen. Damit wird die THG-Quote im Verkehr von derzeit 6 % schrittweise auf 25 % bis 2030 steigen. Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, wird dem Gesetzesbeschluss zufolge die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr, als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird auf dem aktuellen Stand eingefroren und die Obergrenze von 4,4 % darf künftig nicht mehr überschritten werden. In diese Gruppe von Kraftstoffen fällt auch Palmöl, welches ab 2023 von der Quotenanrechnung ausgeschlossen ist. Nach Auffassung des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie fördere die Quote nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, Abfall- und Reststoffen, sowie Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe. Durch den Beschluss sicherte der Bundestag die deutsche Produktion von Biodiesel, Bioethanol und Biomethan.

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