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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit startet der verbindliche Übergang zum Erneuerbaren Heizen. Im April 2023 soll die Kabinettbefassung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes stattfinden.

Die Wärmenachfrage wird in Deutschland momentan noch zu 80% auf Basis fossiler Energieträger gedeckt. Der Wärmesektor bietet damit großes Handlungspotential, um die Energiewende voranzutreiben. Neu eingebaute Heizungssysteme verfügen über eine durchschnittliche Lebensdauer von 20-25 Jahren, weswegen die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes nun einen Wechsel zum Erneuerbaren Heizen einleitet.

Die Novelle verspricht Technologieoffenheit, pragmatische Ansätze (Übergangsfristen) und soziale Verträglichkeit (Ausnahmeregelungen).

Es werden unter anderem folgende Regelungen für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vorgeschlagen:

  1. Verpflichtendes Erneuerbares Heizen ab dem 1. Januar 2024 für den Einbau neuer Heizungen (Ausnahmen dennoch möglich)
  2. Bestehende und beschädigte Heizungen sind ausgenommen (Reparatur möglich)
  3. Für irreparable Heizungen werden Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen angeboten
  4. Gasheizungen können weiterhin eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen oder in Verbindung mit einer Wärmepumpe betrieben werden
    • Der Gesetzesentwurf sieht keine Biomasseheizungen für Neubauten vor.
    • In Bestandsgebäuden sind Biomasseheizungen (z.B. Pellets) möglich, sofern andere Optionen nicht sinnvoll sind.
      • Beim Einbau von Gasheizungen mit Nutzung nachweislich erneuerbarer Gase, z.B. können 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas eingesetzt werden.
      • Der Gesetzesentwurf verweist auf die begrenzte Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasse und die hohen Kosten des Biomethans. Im Falle von Biomethan sollen die Mieter vor hohen Betriebskosten bewahrt werden, indem Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung nur den Betrag weiterreichen dürfen, welcher zur Produktion derselben Menge Heizwärme mit einer ausreichend effizienten Wärmepumpe anfallen würde.
  5. Zielgerichtete Förderung und Steuerermäßigungen sind geplant

Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Verbändeanhörung bereits stattgefunden. Die Gesetzesnovelle wird, wenn nötig, bis Ende April im Bundeskabinett angepasst und anschließend dem Bundesrat und Bundestag vorgelegt.

Einen detaillierteren Einblick zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erhalten Sie hier:

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Quelle Teaserbild: shutterstock/Albina Gavrilovic