MELDUNG

EEG 2021 muss Klimaschutz mit Biomethan ermöglichen

Mit dem Kabinettsbeschluss zum EEG 2021 hat „die Bundesregierung leichtfertig die große Chance vertan, der Bioenergieerzeugung in Deutschland eine verlässliche und wirtschaftliche Perspektive zu geben“, so das Fazit von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.

Die Ausschreibungsrunden für Biomasse haben seit 2017 gezeigt, dass die Teilnahme insbesondere moderner Biomasse-Neuanlagen wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Deshalb fordert der Biogasrat+ e. V., die Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen im EEG 2021 einheitlich auf 17,50 Ct/kWh anzuheben und die seit 2018 geltende Degression auszusetzen. Außerdem müsse das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf mindestens 800 MW/a erhöht werden. Darüber hinaus lehnt der Biogasrat+ e.V. die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Einführung einer „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren für Biomethan ausdrücklich ab.

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