MELDUNG

Update zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Ab 2024 soll zunächst jeder Neubau in Neubaugebieten auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien (EE) beheizt werden. Für die Defossilisierung der Bestandsgebäude ist eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung fundamental.

Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungsaustausch die Regelungen des GEG und damit der Einsatz von 65 Prozent EE noch nicht und es dürfen ab dem 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Diese Gasheizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomethan oder grünem/blauem Wasserstoff erzeugen.

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Quelle Teaserbild: shutterstock/Albina Gavrilovic