MELDUNG

RED III tritt am 20. November 2023 in Kraft

Am 31.10.2023 wurde die RED III im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird somit am 20.11.2023 offiziell in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben der RED III innerhalb von 18 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Einige Änderungen im Überblick:

  • Gesamtziel der Union: Bemühen um 45 % (zwingend 42, 5 %) erneuerbare Energien im Einklang mit dem REPowerEU-Plan
  • Treibhausgasemissionen: Die Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 bis 2030
  • Bioenergie:
    • Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse
    • Die stoffliche Nutzung der Biomasse erhält Vorrang vor der energetischen Nutzung (Ausnahmen möglich)
  • Biomethan: bis spätestens 2030 jährlich 35 Mrd. m3 nachhaltiges Biomethan erzeugen
      • Nachhaltigkeitsaspekte müssen für alle Anlagen ab 200 Nm3 eingehalten werden
  • Verkehr: Kombinierter Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen und Biogas soll 2025 1 % an der Energieversorgung des Verkehrs betragen und 2030 mind. 5,5 % (Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs mind. 1 %)

Weitere Informationen finden Sie in der veröffentlichten Richtlinie.

Quelle Teaserbild: shutterstock/rarrarorro