Einige Änderungen im Überblick:
- Gesamtziel der Union: Bemühen um 45 % (zwingend 42, 5 %) erneuerbare Energien im Einklang mit dem REPowerEU-Plan
- Treibhausgasemissionen: Die Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 bis 2030
- Bioenergie:
- Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse
- Die stoffliche Nutzung der Biomasse erhält Vorrang vor der energetischen Nutzung (Ausnahmen möglich)
- Biomethan: bis spätestens 2030 jährlich 35 Mrd. m3 nachhaltiges Biomethan erzeugen
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- Nachhaltigkeitsaspekte müssen für alle Anlagen ab 200 Nm3 eingehalten werden
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- Verkehr: Kombinierter Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen und Biogas soll 2025 1 % an der Energieversorgung des Verkehrs betragen und 2030 mind. 5,5 % (Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs mind. 1 %)
Weitere Informationen finden Sie in der veröffentlichten Richtlinie.
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