MELDUNG

Ausschreibungshöchstwerte wurden angepasst

Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate festgelegt.

Für Biomethananlagen können nunmehr bis zu 21,03 ct/kWh geboten werden. Im April 2023 lag der Höchstwert noch bei 19,31 ct/kWh.

Die neuen Höchstwerte begrüßen wir sehr. Wir hoffen, dass diese die bestehende Förderlücke verringern werden und wieder Gebote für die Ausschreibung eingereicht werden. Vor allem in Verbindung mit den Vorgaben des kommunalen Wärmeplanungsgesetzes besteht hier enormes Potenzial.

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Teaserbildquelle: Shutterstock/Terelyuk